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   KG, 02.12.2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15)   

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https://dejure.org/2015,39589
KG, 02.12.2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15) (https://dejure.org/2015,39589)
KG, Entscheidung vom 02.12.2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15) (https://dejure.org/2015,39589)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15) (https://dejure.org/2015,39589)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 Nr 2 RuStAG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 RuStAG, § 12a Abs 1 S 1 Nr 2 RuStAG, § 42 RuStAG
    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur Straffreiheit im Einbürgerungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Falschangaben zu Vorstrafen im Einbürgerungsantrag; § 42 StAG als abstraktes Gefährdungsdelikt; Straffreiheit als wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung im Sinne des Straftatbestands des § 42 StAG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, StAG § 42
    Falschangaben, Einbürgerung, Strafbarkeit, Staatsangehörigkeitsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 2 S. 1
    Falschangaben zu Vorstrafen im Einbürgerungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15
    Beide Vorschriften nennen als Einbürgerungsvoraussetzung die Straffreiheit (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 - juris Rz. 37).

    Denn nach der Gesetzessystematik handelt es sich hierbei lediglich um eine Ausnahmevorschrift, die den normierten Grundsatz, dass ein Ausländer, der wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden ist, nicht einzubürgern ist, nicht infrage stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 - juris Rz. 17).

    Dementsprechend ist zunächst stets zu prüfen, ob die Einbürgerungsvoraussetzung der Straffreiheit gegeben ist; nur im Falle der Verneinung schließt sich die Prüfung an, ob eine Verurteilung nach § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG unbeachtlich sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 - juris Rz. 10; VG Würzburg, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - W 7 K 14.799 - juris Rz. 21, 22).

  • KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11

    Staatsangehörigkeitsrecht: Strafbarkeit falscher Angaben zu Vorstrafen im

    Auszug aus KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15
    Festhaltung an der Entscheidung des 4. Strafsenats des Kammergerichts vom 12. August 2011, (4) 1 Ss 268/11 (170/11), InfAuslR 2012, 114, wonach es sich bei § 42 StAG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und die Straffreiheit - auch wenn im konkreten Fall § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG anwendbar wäre - eine wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung im Sinne des Straftatbestandes des § 42 StAG ist.(Rn.16).

    Der Senat teilt die Auffassung des 4. Strafsenats des Kammergerichts in der Entscheidung vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) -, wonach es sich bei § 42 StAG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, weshalb eine abstrakte Gefährdung genügt und nicht erforderlich ist, dass die falschen Angaben im konkreten Fall geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (juris Rz. 6 m.w.N.).

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Auszug aus KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15
    Es wären Feststellungen zu dem Werdegang und der Persönlichkeit des Angeklagten geboten gewesen, da es naheliegt, dass diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs im Hinblick auf die Einschätzung der Kenntnisse von der deutschen Sprache und des sonstigen Bildungsstandes eine Rolle spielen, weshalb sie zur Überprüfung des Freispruchs auf Rechtsfehler notwendig sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13 - juris Rz. 40).

    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13 - juris Rz. 34).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen, außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 - juris Rz. 37).
  • VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799

    Einbürgerung; keine Straffreiheit; keine Geringfügigkeit

    Auszug aus KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15
    Dementsprechend ist zunächst stets zu prüfen, ob die Einbürgerungsvoraussetzung der Straffreiheit gegeben ist; nur im Falle der Verneinung schließt sich die Prüfung an, ob eine Verurteilung nach § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG unbeachtlich sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 - juris Rz. 10; VG Würzburg, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - W 7 K 14.799 - juris Rz. 21, 22).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15
    Zu § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden, dass der objektive Tatbestand schon dann erfüllt ist, wenn die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben abstrakt gefährdet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - juris Rz. 19).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht München durch die Urteile des Kammergerichts vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) und vom 2. Dezember 2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15) gehindert.
  • OLG Nürnberg, 20.06.2016 - 1 OLG 8 Ss 65/16

    Strafbarkeit nach § 42 StAG bei falschen Angaben zu Vorstrafen

    aa) Der 4. und der 5. Strafsenat des Kammergerichts judizieren, dass § 42 StAG jedwedes Verschweigen oder Ableugnen einer Vorstrafe erfasse - ungeachtet dessen, ob die Angaben tatsächlich geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (KG Urteil vom 2. Dezember 2015, [5. Senat] 161 Ss 231/15 [46/15], in juris Rn. 16-21; Urteil vom 12. August 2011, [4. Senat] 1 Ss 268/11 [170/11], in juris Rn. 6-11).
  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 2. Dezember 2015 - [5] 161 Ss 231/15 [46/15] -, juris Rn. 25).
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